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Mehrwertsteuerregelungen für Photovoltaikprodukte in Österreich

Mehrwertsteuerregelungen für Photovoltaikprodukte in Österreich

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie über die aktuellen Änderungen der Mehrwertsteuerregelungen in Österreich informieren, die mit Beschluss vom 7. März 2025 aktualisiert wurden. Diese betreffen insbesondere die steuerliche Behandlung von Photovoltaikmodulen und PV-Carports.


1. Geltungsdauer der Regelung

▶️ Nullsteuersatz (0 % MwSt.)
Der Nullsteuersatz für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen und begünstigten Komponenten endet am 31. März 2025. Ab dem 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %.

✅ Ausnahme: Der Nullsteuersatz bleibt bis zum 31. Dezember 2025 gültig, sofern der zugrunde liegende Vertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.

Beispiel:
Ein Kunde bestellt am 25. Februar 2025 eine PV-Anlage inklusive Installation. Die Lieferung und Montage erfolgen im Mai 2025. Da der Vertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde, bleibt der Nullsteuersatz erhalten.


2. Voraussetzungen für den Nullsteuersatz (bis 31. März 2025)

Damit der Nullsteuersatz angewendet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Rechnungsempfänger ist der Betreiber der PV-Anlage in Österreich.
Engpassleistung der Anlage beträgt maximal 35 kWp.
Installation erfolgt auf oder unmittelbar neben Gebäuden, die

  • überwiegend Wohnzwecken dienen,
  • von Körperschaften des öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • gemeinnützigen Zwecken dienen.
    Begünstigtes Zubehör: Solarkabel, Dachhalterungen, Einspeisesteckdosen.
    Wechselrichter und Speicher nur, wenn sie gemeinsam mit PV-Modulen geliefert werden.
    Installationsleistungen nur, wenn sie als Nebenleistung zur Lieferung der Module und des Zubehörs gelten.

3. Steuerliche Behandlung von PV-Carports

Grundsatz: PV-Carports unterliegen weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 %.

Begründung:
🚨 Carports gelten steuerlich als eigenständige Bauwerke und nicht als spezifische Komponenten einer PV-Anlage.
❌ Daher keine Anwendung des Nullsteuersatzes auf die Carport-Konstruktion.

Teilweise Begünstigung:
PV-Module, Wechselrichter, Solarkabel und Montagematerial (wenn als Nebenleistung zu den Modulen) profitieren bis zum 31. März 2025 von der Steuererleichterung.

Keine Begünstigung:
Carport-Konstruktion (Stützen, Fundamente, Träger, Dachkonstruktion).
Bauleistungen, die nicht unmittelbar mit der Montage der PV-Module zusammenhängen.

📌 Hinweis zur Rechnungslegung:
Beim Kauf eines PV-Carports entstehen zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:

  • 0 % MwSt. für PV-Module und begünstigtes Zubehör (unter den genannten Bedingungen bis 31. März 2025, bzw. bis 31. Dezember 2025, falls der Vertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde).
  • 20 % MwSt. für die Carport-Konstruktion und nicht begünstigte Leistungen.

4. Weitere steuerliche Hinweise

📍 Der Nullsteuersatz gilt nur bei Lieferung direkt an den Betreiber der Anlage.
📍 Lieferungen an Zwischenhändler unterliegen regulär 20 % MwSt.
📍 Nachrüstungen, Reparaturen ohne Modulaustausch und reine Bauleistungen unterliegen immer 20 % MwSt.

ℹ️ Detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Finanzen:
👉 bmf.gv.at


Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Für Fragen oder weitergehende Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Stromsparen24.at