Neue Mehrwertsteuerregelungen für Photovoltaikprodukte in Österreich
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie über wichtige Änderungen in den Mehrwertsteuerregelungen in Österreich informieren, die seit dem 1. Januar 2024 gelten. Diese Änderungen betreffen den Kauf von Photovoltaikmodulen und zugehörigen Komponenten und haben Einfluss auf die Mehrwertsteuerberechnung.
1. Geltungsbereich der neuen Regelung:
Die neuen Regelungen beziehen sich auf die Lieferung und Einfuhr von Photovoltaikmodulen sowie auf Komponenten und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen stehen. Diese Änderungen sind vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
2. Voraussetzungen für den 0% Mehrwertsteuersatz:
Um von dem 0% Mehrwertsteuersatz zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Rechnungsempfänger muss der Betreiber der Photovoltaikanlage in Österreich sein.
- Die Anlage muss eine Engpassleistung von maximal 35 kWp haben.
- Die Photovoltaikanlage muss auf einem Gebäude installiert sein, das entweder hauptsächlich Wohnzwecken dient, von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt wird oder gemeinnützige Zwecke verfolgt.
- Zubehör: Inkludiert sind die Lieferung von Photovoltaikmodulen und dazugehörigem Zubehör wie Solarkabel, Dachhalterungen und Einspeisesteckdosen.
- Wechselrichter und Speicher: Diese fallen unter den 0% Steuersatz, sofern sie zusammen mit den Photovoltaikmodulen geliefert werden.
- Installation: Begünstigt sind Installationsdienste, die als Nebenleistung zur Lieferung der Module und des Zubehörs gelten.
- Erweiterungen: Auch die Erweiterung bestehender Anlagen ist begünstigt, solange die 35 kWp Engpassleistung nicht überschritten wird.
- Planungsarbeiten und Gutachten sind begünstigt, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung oder Installation zählen.
3. Bestellprozess auf Stromsparen24.at:
In unserem Online-Shop sind alle relevanten Produkte entsprechend gekennzeichnet. Bei der Bestellung in unserem Online-Shop können Sie durch das Setzen eines Häkchens beim Checkout bestätigen, dass alle Voraussetzungen für den 0% Mehrwertsteuersatz erfüllt sind. Diese Funktion vereinfacht den Prozess und sichert Ihnen die entsprechende Steuererleichterung zu.
4. Weitere Informationen:
- Lieferkette: Nur die Lieferung an den Betreiber einer PV-Anlage fällt unter den 0% Steuersatz. Vorhergehende Lieferungen unterliegen dem Standardsteuersatz.
- Investitionszuschuss: Für Anlagen, die einen Investitionszuschuss nach dem EAG für 2023 beantragt haben, gilt diese Regelung nicht.
- Standort: Die Anlage kann auf oder in der Nähe von Gebäuden errichtet werden, die verschiedenen Zwecken dienen, einschließlich Wohnzwecken.
- Ausnahmen: Die Nachrüstung mit einem Speicher oder Reparaturen ohne Modulaustausch fallen unter den Standardsteuersatz, außer unter bestimmten Bedingungen.
Für detailliertere Informationen zu den neuen Mehrwertsteuerregelungen besuchen Sie bitte https://www.bmf.gv.at
Schlusswort:
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Bei Unklarheiten oder Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie uns bitte.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Stromsparen24.at